Forschungsförderung
Die Ausschreibung der Forschungsaufträge erfolgt durch das aus Mitteln des Freistaats Bayern geförderte Bayerische Zentrum für Tourismus, das im Rahmen seines Satzungszwecks unter anderem Forschungsaufträge vergibt.
„Die Förderung von Forschungsprojekten, die sich mit der Weiterentwicklung des Tourismus in Bayern beschäftigen, ist eine wirksame Investition in die Zukunftsfähigkeit der Branche. Das BZT setzt mit seiner Arbeit zielführende Impulse, die dazu beitragen, Bayern auch weiterhin als Top-Urlaubsziel zu positionieren und die wertschöpfenden Effekte der Tourismuswirtschaft zu stärken“, betont der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Darstellung des Programms 2023/2024
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von bis zu vier Forschungsprojekten an einschlägige Wissenschaftler/innen an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen und deren Anträge sich inhaltlich einer der folgenden vier Forschungssäulen zuordnen lassen:
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Mensch und Technik im Tourismus: Möglichkeiten und Grenzen
Auch im Tourismus haben in den vergangenen Jahren vielfach neue Technologien Einzug gehalten, die oft unter dem Schlagwort der Digitalisierung subsummiert werden. Mittlerweile geht das Spektrum dieser neuen Technologien aber weit über die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen hinaus. Die thematische Spannweite dieser Forschungssäule lässt sich über die Begriffe Digitalisierung, Big Data, KI, Robotik, Smart Voice, VR, AR, Sensorik oder Metaverse abbilden. Daher sind Forschungsprojekte willkommen, die sich mit den Möglichkeiten dieser Technologien in der bayerischen Tourismuswirtschaft, aber auch mit den Grenzen ihres Einsatzes auseinandersetzen.
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Tourismusorganisationen neu denken?
Der Tourismus ist einem stetigen Wandel sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite unterworfen. Entsprechend ändern sich auch die Anforderungen an und die Aufgaben für Tourismusorganisationen wie TIs und DMOs. Entsprechend behandeln Projektvorhaben dieser Forschungssäule beispielsweise Fragen der Finanzierung dieser Einrichtungen, analysieren die aktuell und zukünftig notwendigen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen von TIs und DMOs oder setzen sich mit Methoden des Marketings auf verschiedenen Ebenen auseinander.
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Erfolgsmessung: neue Instrumente und Kennzahlen
Immer wieder wird die Forderung nach der Entwicklung neuer Kennzahlen zur Messung des Erfolgs von Tourismus gestellt, da die reine Konzentration auf Ankunfts- und Übernachtungszahlen offensichtlich nicht (mehr) ausreicht, um Erfolge im Tourismus zu erfassen. Dabei geht es u.a. auch darum, ein Messinstrumentarium zur Abschätzung der Zielerreichung für nachhaltigen Tourismus zu entwickeln oder Messgrößen zur Operationalisierung von Gemeinwohlökonomie vorzulegen. Alternativ können aber auch durch Projekte dieser Forschungssäule bestehende Kennzahlen weitentwickelt werden.
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“Offen für Neues“
Der vierte Forschungsschwerpunkt ist thematisch nicht eingeschränkt. Er beschäftigt sich mit der Förderung von touristischen Forschungsprojekten, die Themen der ersten drei Schwerpunkte nicht berücksichtigen. Hier ist insbesondere an Forschungsfragen gedacht, die aktuell (noch) nicht im „Mainstream“ der tourismuswissenschaftlichen Forschung angesiedelt sind, zukünftig aber durchaus an Relevanz gewinnen (können). Durch dieses „vernetzte Denken“ ist es möglich, neue und auch für die Tourismuswirtschaft zukunftsorientierte Themenfelder zu identifizieren und erste Forschungsaktivitäten hierzu zu initiieren.
Alle Projektanträge müssen mit einer Projektskizze (Beschreibung des Forschungsvorhabens) dargestellt werden (siehe Leitfaden). Diesem Leitfaden sind auch alle weiteren Regelungen und Vorgaben zur Bewerbung zu entnehmen.

Förderrichtlinien
Vergeben werden mit dieser Ausschreibung im Jahr 2023 bis zu vier Forschungsprojekte mit einem Auftragswert (Festkosten der Förderung) von bis zu 50.000 EUR brutto per annum je Projekt. Der Zuschlag wird für ein Projektjahr (12 Monate) vergeben. Die Antragsfrist endet mit dem 16. Juni 2023, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).
Für im Jahr 2022 bewilligte Forschungsprojekte kann ein begründeter Verlängerungsantrag gestellt werden, über den das BZT nach billigem Ermessen entscheidet. Die Antragsfrist endet ebenfalls mit dem 16. Juni 2023, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Es gelten in jedem Fall die Vorgaben, wie unter 2.1 im Leitfaden erläutert.
Ein Anspruch auf Verlängerung des Projekts und weitere Förderungen besteht nicht.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen. Es werden ausschließlich Projekte von Antragsteller/innen aus wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert.
Jede/r antragsberechtigte/r Antragsteller/in darf maximal zwei Förderanträge einreichen, die sich auf Themen aus unterschiedlichen Fördersäulen beziehen.
Der Zuschlag wird entsprechend § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Projekte wird eine Fördersumme bis zu 50.000 EUR brutto per annum gewährt (Festkosten). Die Wirtschaftlichkeit wird daher ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt (vgl. § 43 Abs. 2 S. 2 UVgO).
Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch ein Begutachtungsgremium, das paritätisch aus je drei Vertreter/innen des Praxisbeirats, des Wissenschaftsbeirats sowie der Leitung des BZT besetzt ist.
Bewertungsschema
Das BZT bewertet die eingereichten Anträge nach folgenden Kriterien:
Kriteren | Bewertung* |
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Akademische Qualifikation und Erfahrung der/s Projektleiterin/s | 100 |
Akademische Qualifikation und Erfahrung der weiteren Mitglieder der Projektgruppe | 50 |
Forschungsziele (insbesondere regionaler Bezug zum bayerischen Raum oder zu relevanten Themen des Bayerntourismus und Übereinstimmung mit den Forschungssäulen und Zielsetzungen des BZT) | 100 |
Innovationsgrad des Forschungsvorhabens | 100 |
Organisationsstruktur und Untersuchungsmethoden | 50 |
Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse | 75 |
Finanzierungs- und Zeitplan | 25 |
* max. Leistungspunkte
Der Forschungsantrag und nachfolgend aufgelistete Dokumente müssen über das Upload-Formular auf dieser Seite als PDFs zusammen mit den elektronisch erfassten Angaben zu Person und Institution übermittelt werden. Es werden ausschließlich deutschsprachige Anträge berücksichtigt.
Darüber hinaus müssen sie ebenfalls im Original und unterschrieben postalisch an das BZT versandt werden. Ausschlussfrist für die Einreichung der Anträge: 16. Juni 2023 (Poststempel).
Versandadresse:
Bayerisches Zentrum für Tourismus
Wiesstraße 13a
87435 Kempten
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Forschungsantrag (max. 20 Seiten, siehe II. 4 Leitfaden)
- Kurzlebensläufe zu Projektleiter/in und zu den weiteren Mitgliedern der Projektgruppe nebst Schriftenverzeichnis (siehe II. 3 Leitfaden)
- Scientology Schutzerklärung (Vorlage als Download abrufbar)
- Nur soweit einschlägig: Erklärung Forschungskooperation
- Datenschutzerklärung – bitte postalisch zusenden, kein Upload erforderlich (Vorlage als Download abrufbar)
Die Bindefrist der eingereichten Angebote beträgt drei Monate und beginnt mit dem Ablauf der Antragsfrist.
Für Rückfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an:
Dr. Erik Lindner
E-Mail: e.lindner@bzt.bayern
Fragen der Antragstellerinnen/n zum aktuellen Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform an Dr. Erik Lindner zu stellen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz werden alle aufkommenden Fragen und Antworten in anonymisierter Form hier veröffentlicht.

Downloads

Antragstellung
Bitte nutzen Sie zum Einreichen Ihres Antrags das nachstehende Upload-Formular. Die Antragsfrist endet mit dem 16. Juni 2023, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).