Forschungsförderung
Eine wesentliche Zielsetzung des Bayerischen Zentrums für Tourismus ist die Initiierung beziehungsweise Förderung von Forschungsprojekten, die sowohl aus tourismuswissenschaftlicher Sicht als auch für die Tourismuswirtschaft von Interesse sind. Hierdurch wird der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in Wirtschaft und Politik unterstützt. Die Ausschreibung der Forschungsaufträge erfolgt durch das aus Mitteln des Freistaats Bayern geförderte Bayerische Zentrum für Tourismus, das im Rahmen seines Satzungszwecks unter anderem Forschungsaufträge vergibt.

Darstellung des Programms 2026/2027
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Forschungsprojekten an einschlägige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen und deren Anträge sich inhaltlich einer der folgenden vier Forschungssäulen zuordnen lassen:
Ausbildung und Arbeitswelt im bayerischen Tourismus
Der touristische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. So sind neue Ausbildungsberufe entsprechend der sich neu entwickelnden Tätigkeitsfelder und -anforderungen entstanden. Gleichzeitig stehen sowohl tourismusspezifische Ausbildung als auch der Arbeitsmarkt vor vielen Herausforderungen wie dem Imageproblem und dem Fachkräftemangel. Vor diesem Hintergrund sind u.a. Forschungsprojekte zu folgenden Themen denkbar:
- Tourismusausbildung und -forschung in Bayern – eine Bestandsaufnahme (HAWs und Unis),
- Diversität in der touristischen Arbeitswelt, im Besonderen die Rolle der Frau in der Führung touristischer Unternehmen und Organisationen,
- Selbständigkeit im Tourismus Bayerns.
Selbstverständlich können auch weitere Themen für die Projektanträge gewählt werden, sofern sie sich eindeutig dem Themenkomplex Ausbildung und Arbeitswelt im bayerischen Tourismus zuordnen lassen.
Ökonomie des bayerischen Tourismus
Der Tourismus ist eine Leitökonomie der Wirtschaft Bayerns. Gleichwohl sieht sich auch die bayerische Tourismuswirtschaft mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die ganz wesentlich durch die sich global, regional und lokal ändernden Rahmenbedingungen verursacht werden. Anträge für Forschungsprojekte könnten u.a. nachfolgende Themen aufgreifen:
- Konzept zur Einführung von Kurbeiträgen von Tagesgästen,
- Resilienz des bayerischen Tourismus am Beispiel der touristischen Wertschöpfungskette,
- Eintrittsgebühren als Instrument der Lenkung für Touristenströme.
Selbstverständlich können auch weitere Themen für die Projektanträge gewählt werden, sofern sie sich dem Themenkomplex Ökonomie des bayerischen Tourismus zuordnen lassen.
Spezielle Formen des Tourismus in Bayern
Bayern verfügt über eine breite Palette touristischer Angebote und deckt viele verschiedene Marktsegmente des Tourismus ab. Innerhalb dieser Marktsegmente finden fortlaufend Veränderungsprozesse statt, die einerseits Chancen eröffnen, andererseits aber auch zu Herausforderungen führen. Denkbar sind für die dritte Forschungssäule u.a. Projektanträge über
- Kulturtourismus in Bayern (städtischer und ländlicher Raum),
- Touristische und gesellschaftliche Bedeutung von Großveranstaltungen in Bayern,
- Transformation in Landwirtschaft und Tourismus – Besonderheiten im Veränderungsprozess von zwei speziellen Sektoren im bayerischen Tourismus.
Selbstverständlich können auch weitere Themen für die Projektanträge gewählt werden, sofern sie sich eindeutig dem Themenkomplex Spezielle Formen des Tourismus in Bayern zuordnen lassen.
„Offen für Neues“
Der vierte Forschungsschwerpunkt ist thematisch nicht eingeschränkt. Vielmehr können hier Forschungsanträge eingereicht werden, die einerseits Forschungsthemen aufgreifen, die sich nicht den ersten drei Themenkomplexen zuordnen lassen. Andererseits müssen die Anträge wirklich „Neues“ bieten. Unter „Neues“ wird u.a. verstanden, wenn (mindestens einer) der nachfolgenden Gesichtspunkte berücksichtigt wird:
- Forschungsfragen werden erstmals formuliert und bearbeitet,
- innovative Methoden werden entwickelt und kommen zur Anwendung,
- neue Datenquellen werden erschlossen und liefern bisher nicht verfügbare Informationen,
- inter- oder transdisziplinäre Kooperationen führen zu neuen Erkenntnissen.
Bei Wahl der vierten Fördersäule „Offen für Neues“ muss im Antrag explizit ausgeführt werden, was seitens der Antragstellenden als „Neues“ gesehen wird.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, für welche der vier Forschungssäulen der Antrag eingereicht wird. Alle Projektanträge müssen mit einer Projektskizze (Beschreibung des Forschungsvorhabens) dargestellt werden (siehe Leitfaden). Diesem Leitfaden sind auch alle weiteren Regelungen und Vorgaben zur Bewerbung zu entnehmen.

Förderrichtlinien
Vergeben werden mit dieser Ausschreibung im Jahr 2026 bis zu vier Forschungsprojekte mit einem Auftragswert (Festkosten der Förderung) von bis zu 50.000 EUR brutto per annum je Projekt. Der Zuschlag wird für ein Projektjahr (12 Monate) vergeben. Die Antragsfrist endet mit dem 8. Juni 2026, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).
Für im Jahr 2025 bewilligte Forschungsprojekte kann ein begründeter Verlängerungsantrag gestellt werden, über den das BZT nach billigem Ermessen entscheidet. Die Antragsfrist endet ebenfalls mit dem 8. Juni 2026, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Es gelten in jedem Fall die Vorgaben, wie unter 2.1 im Leitfaden erläutert.
Ein Anspruch auf Verlängerung des Projekts und weitere Förderungen besteht nicht.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen. Es werden ausschließlich Projekte von Antragstellenden aus wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert.
Jede antragsberechtigte Antragstellerin oder jeder antragsberechtigter Antragsteller darf maximal zwei Förderanträge einreichen, die sich auf Themen aus unterschiedlichen Fördersäulen beziehen.
Der Zuschlag wird entsprechend § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Projekte wird eine Fördersumme bis zu 50.000 EUR brutto per annum gewährt (Festkosten). Die Wirtschaftlichkeit wird daher ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt (vgl. § 43 Abs. 2 S. 2 UVgO).
Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch ein Begutachtungsgremium, das paritätisch aus je drei Vertreterinnen und Vertretern des Praxisbeirats, des Wissenschaftsbeirats sowie der Leitung des BZT besetzt ist. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, bei der Bewilligung Auflagen auszusprechen.
Bewertungsschema
Das BZT bewertet die eingereichten Anträge nach folgenden Kriterien:
| Kriteren | Bewertung* |
|---|---|
| Akademische Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung | 100 |
| Akademische Qualifikation und Erfahrung der weiteren Mitglieder der Projektgruppe | 50 |
| Forschungsziele (insbesondere regionaler Bezug zum bayerischen Raum oder zu relevanten Themen des Bayerntourismus und Übereinstimmung mit den Forschungssäulen und Zielsetzungen des BZT) | 100 |
| Innovationsgrad des Forschungsvorhabens | 100 |
| Organisationsstruktur und Untersuchungsmethoden | 50 |
| Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse | 75 |
| Finanzierungs- und Zeitplan | 25 |
* max. Leistungspunkte
Der Forschungsantrag und nachfolgend aufgelistete Dokumente müssen über das Upload-Formular auf dieser Seite als PDFs zusammen mit den elektronisch erfassten Angaben zu Person und Institution übermittelt werden. Es werden ausschließlich deutschsprachige Anträge berücksichtigt.
Darüber hinaus müssen sie ebenfalls im Original und unterschrieben postalisch an das BZT versandt werden. Ausschlussfrist für die Einreichung der Anträge: 8. Juni 2026 (Poststempel).
Versandadresse:
Bayerisches Zentrum für Tourismus
Wiesstraße 13a
87435 Kempten
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Forschungsantrag (max. 20 Seiten, siehe II. 4 Leitfaden)
- Kurzlebensläufe der Projektleitung und zu den weiteren Mitgliedern der Projektgruppe nebst Schriftenverzeichnis (siehe II. 3 Leitfaden)
- Scientology Schutzerklärung (Vorlage als Download abrufbar)
- Nur soweit einschlägig: Erklärung Forschungskooperation
- Datenschutzerklärung – bitte postalisch zusenden, kein Upload erforderlich (Vorlage als Download abrufbar)
Die Bindefrist der eingereichten Angebote beträgt drei Monate und beginnt mit dem Ablauf der Antragsfrist.
Für Rückfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an:
Kathrin John
E-Mail: k.john@bzt.bayern
Fragen von Antragstellenden zum aktuellen Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform an Kathrin John zu stellen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz werden alle aufkommenden Fragen und Antworten in anonymisierter Form hier veröffentlicht.

Downloads

Antragstellung
Bitte nutzen Sie zum Einreichen Ihres Antrags das nachstehende Upload-Formular. Die Antragsfrist endet mit dem 8. Juni 2026, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).
