Forschungsförderung
Eine wesentliche Zielsetzung des Bayerischen Zentrums für Tourismus ist die Initiierung beziehungsweise Förderung von Forschungsprojekten, die sowohl aus tourismuswissenschaftlicher Sicht als auch für die Tourismuswirtschaft von Interesse sind. Hierdurch wird der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in Wirtschaft und Politik unterstützt. Die Ausschreibung der Forschungsaufträge erfolgt durch das aus Mitteln des Freistaats Bayern geförderte Bayerische Zentrum für Tourismus, das im Rahmen seines Satzungszwecks unter anderem Forschungsaufträge vergibt.

Darstellung des Programms 2025/2026
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von bis zu fünf Forschungsprojekten an einschlägige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen und deren Anträge sich inhaltlich einer der folgenden vier Forschungssäulen zuordnen lassen:
Herausforderungen für den Bayerischen Tourismus
Die Rahmenbedingungen für den (bayerischen) Tourismus sind fortlaufend Veränderungen unterworfen, die teilweise als lang anhaltende Entwicklungen (z.B. der demografische Wandel), teilweise als plötzlich auftretende Ereignisse (z.B. die COVID-19-Pandemie) stattfinden. Mit diesen Veränderungen sind in der Regel vielfältige Herausforderungen für die touristischen Destinationen und Leistungsträger verbunden. Denkbar sind für die erste Forschungssäule u.a. Projektanträge
- zur Akzeptanz touristischer Großprojekte,
- zu Finanzierungsmodellen im bayerischen Tourismus (Beteiligungsmöglichkeiten der verschiedenen Stakeholder),
- über Preise als Steuerungsinstrument in Destinationen (Preiselastizität),
- über Strategien zur Unterstützung im Vertrieb, insb. von Kleinvermietern und Erlebnisanbietern,
- über Möglichkeiten zur Entwicklung eines Ganzjahrestourismus (Reduktion saisonaler Abhängigkeiten sowie Rahmenbedingungen, Hindernisse und Möglichkeiten für die Transition).
Selbstverständlich können auch weitere Themen für die Projektanträge gewählt werden, sofern sie sich dem Themenkomplex Herausforderungen für den Bayerischen Tourismus zuordnen lassen.
Touristische Produkte und Marktsegmente mit Fokus auf die Angebotsseite
Der (bayerische) Tourismus zeichnet sich u.a. durch eine breite Angebotspalette aus, d.h. von der Anbieterseite werden sehr unterschiedliche Marktsegmente des Tourismus (z.B. Städte-, Fahrrad-, oder Geschäftsreisetourismus) bedient. Während die großen Marktsegmente relativ stabil sind, verzeichnen kleine Marktsegmente durchaus relativ starke Schwankungen. Zudem treten gelegentlich auch neue Segmente auf, die sich im Markt etablieren wollen. Denkbar sind für die zweite Forschungssäule u.a. Projektanträge zu
- Bayern als luxustouristische Destination (Exklusivität vs. Partizipation),
- Tourismus und Landwirtschaft (Bedeutung, Synergien und Herausforderungen),
- Kulinarik als Erfolgsfaktor,
- Qualitätstourismus (Qualitätssicherung, Wachstumsfokus),
- Architektur und Tourismus.
Selbstverständlich können auch weitere Themen für die Projektanträge gewählt werden, sofern sie sich dem Themenkomplex Touristische Produkte und Marktsegmente mit Fokus auf die Angebotsseite zuordnen lassen.
Aspekte der Nachfrageseite und deren Entwicklung
Ebenso wie die Angebotsseite (siehe erste Forschungssäule) wandelt sich auch das touristische Verhalten. Dabei handelt es sich analog zur Angebotsseite einerseits um „absehbare“ Entwicklungen, andererseits aber auch um kurzfristig auftretende Veränderungen. Die Folgen sind u.a. ein hybrides touristisches Verhalten und der Wunsch nach multioptionalen Angeboten. Grundsätzlich gilt das (zukünftige) Verhalten der Reisenden zunehmend schwer einschätzbar. Denkbar sind für die dritte Forschungssäule u.a. Projektanträge
- zur Partizipationsentscheidung am Tourismus (Nicht-Reisende vs. Reisende),
- zum demografischen Wandel und seinen Auswirkungen für die zukünftige Gästestruktur,
- zum Wintertourismus und dem Einfluss des demografischen sowie gesellschaftlichen Wandels auf die Nachfrage von Skitourismus.
Selbstverständlich können auch weitere Themen für die Projektanträge gewählt werden, sofern sie sich dem Themenkomplex Aspekte der Nachfrageseite und deren Entwicklung zuordnen lassen.
„Offen für Neues“
Der vierte Forschungsschwerpunkt ist thematisch nicht eingeschränkt. Vielmehr können hier Forschungsanträge eingereicht werden, die einerseits Forschungsthemen aufgreifen, die sich nicht den ersten drei Themenkomplexen zuordnen lassen. Andererseits müssen die Anträge wirklich „Neues“ bieten. Unter „Neues“ wird u.a. verstanden, wenn (mindestens einer) der nachfolgenden Gesichtspunkte berücksichtigt wird:
- Forschungsfragen werden erstmals formuliert und bearbeitet,
- innovative Methoden werden entwickelt und kommen zur Anwendung,
- neue Datenquellen werden erschlossen und liefern bisher nicht verfügbare Informationen,
- inter- oder transdisziplinäre Kooperationen führen zu neuen Erkenntnissen.
Bei Wahl der vierten Fördersäule „Offen für Neues“ muss im Antrag explizit ausgeführt werden, was seitens der Antragstellenden als „Neues“ gesehen wird.
Alle Projektanträge müssen mit einer Projektskizze (Beschreibung des Forschungsvorhabens) dargestellt werden (siehe Leitfaden). Diesem Leitfaden sind auch alle weiteren Regelungen und Vorgaben zur Bewerbung zu entnehmen.

Förderrichtlinien
Vergeben werden mit dieser Ausschreibung im Jahr 2025 bis zu fünf Forschungsprojekte mit einem Auftragswert (Festkosten der Förderung) von bis zu 50.000 EUR brutto per annum je Projekt. Der Zuschlag wird für ein Projektjahr (12 Monate) vergeben. Die Antragsfrist endet mit dem 06. Juni 2025, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).
Für im Jahr 2024 bewilligte Forschungsprojekte kann ein begründeter Verlängerungsantrag gestellt werden, über den das BZT nach billigem Ermessen entscheidet. Die Antragsfrist endet ebenfalls mit dem 06. Juni 2025, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Es gelten in jedem Fall die Vorgaben, wie unter 2.1 im Leitfaden erläutert.
Ein Anspruch auf Verlängerung des Projekts und weitere Förderungen besteht nicht.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen un Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen. Es werden ausschließlich Projekte von Antragstellenden aus wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert.
Jede antragsberechtigte Antragstellerin oder jeder antragsberechtigter Antragsteller darf maximal zwei Förderanträge einreichen, die sich auf Themen aus unterschiedlichen Fördersäulen beziehen.
Der Zuschlag wird entsprechend § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Projekte wird eine Fördersumme bis zu 50.000 EUR brutto per annum gewährt (Festkosten). Die Wirtschaftlichkeit wird daher ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt (vgl. § 43 Abs. 2 S. 2 UVgO).
Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch ein Begutachtungsgremium, das paritätisch aus je drei Vertreterinnen und Vertretern des Praxisbeirats, des Wissenschaftsbeirats sowie der Leitung des BZT besetzt ist. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, bei der Bewilligung Auflagen auszusprechen.
Bewertungsschema
Das BZT bewertet die eingereichten Anträge nach folgenden Kriterien:
Kriteren | Bewertung* |
---|---|
Akademische Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung | 100 |
Akademische Qualifikation und Erfahrung der weiteren Mitglieder der Projektgruppe | 50 |
Forschungsziele (insbesondere regionaler Bezug zum bayerischen Raum oder zu relevanten Themen des Bayerntourismus und Übereinstimmung mit den Forschungssäulen und Zielsetzungen des BZT) | 100 |
Innovationsgrad des Forschungsvorhabens | 100 |
Organisationsstruktur und Untersuchungsmethoden | 50 |
Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse | 75 |
Finanzierungs- und Zeitplan | 25 |
* max. Leistungspunkte
Der Forschungsantrag und nachfolgend aufgelistete Dokumente müssen über das Upload-Formular auf dieser Seite als PDFs zusammen mit den elektronisch erfassten Angaben zu Person und Institution übermittelt werden. Es werden ausschließlich deutschsprachige Anträge berücksichtigt.
Darüber hinaus müssen sie ebenfalls im Original und unterschrieben postalisch an das BZT versandt werden. Ausschlussfrist für die Einreichung der Anträge: 06. Juni 2025 (Poststempel).
Versandadresse:
Bayerisches Zentrum für Tourismus
Wiesstraße 13a
87435 Kempten
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Forschungsantrag (max. 20 Seiten, siehe II. 4 Leitfaden)
- Kurzlebensläufe der Projektleitung und zu den weiteren Mitgliedern der Projektgruppe nebst Schriftenverzeichnis (siehe II. 3 Leitfaden)
- Scientology Schutzerklärung (Vorlage als Download abrufbar)
- Nur soweit einschlägig: Erklärung Forschungskooperation
- Datenschutzerklärung – bitte postalisch zusenden, kein Upload erforderlich (Vorlage als Download abrufbar)
Die Bindefrist der eingereichten Angebote beträgt drei Monate und beginnt mit dem Ablauf der Antragsfrist.
Für Rückfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an:
Kathrin John
E-Mail: k.john@bzt.bayern
Fragen von Antragstellenden zum aktuellen Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform an Kathrin John zu stellen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz werden alle aufkommenden Fragen und Antworten in anonymisierter Form hier veröffentlicht.

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Antragstellung
Bitte nutzen Sie zum Einreichen Ihres Antrags das nachstehende Upload-Formular. Die Antragsfrist endet mit dem 06. Juni 2025, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).