Forschungsförderung

Eine wesentliche Zielsetzung des Bayerischen Zentrums für Tourismus ist die Initiierung beziehungsweise Förderung von Forschungsprojekten, die sowohl aus tourismuswissenschaftlicher Sicht als auch für die Tourismuswirtschaft von Interesse sind. Hierdurch wird der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in Wirtschaft und Politik unterstützt. Die Ausschreibung der Forschungsaufträge erfolgt durch das aus Mitteln des Freistaats Bayern geförderte Bayerische Zentrum für Tourismus, das im Rahmen seines Satzungszwecks unter anderem Forschungsaufträge vergibt.

Darstellung des Programms 2024/2025

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von bis zu vier Forschungsprojekten an einschlägige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen und deren Anträge sich inhaltlich einer der folgenden vier Forschungssäulen zuordnen lassen:

  • Tourismus und Landwirtschaft

    Zwischen dem Tourismus in Bayern und der Landwirtschaft gibt es vielfältige Verflechtungen. Dies betrifft mit „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowohl eine Urlaubsart als auch zahlreiche Leistungsbestandteile touristischer Leistungsträger, die selbst nicht der Landwirtschaft zuzurechnen sind, aber landwirtschaftliche Produkte nutzen (z.B. regionale Produkte im Bereich der Gastronomie). Darüber hinaus ist der Tourismus vielfach ein wesentlicher Bestandteil einer integrierten ländlichen Entwicklung und für die Zukunft des ländlichen Raumes von großer Bedeutung. Schon diese wenigen Hinweise belegen, dass in dieser Forschungssäule ein breites Themenspektrum bearbeitet werden kann.

  • Tourismus und KI

    Nachdem in den vergangenen Jahren bereits mit der Digitalisierung ein starker „technischer Fokus“ in die Tourismuswirtschaft Einzug gehalten hat, setzt sich die Entwicklung mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) weiter fort. Die Wertschöpfungs- und Wachstumspotenziale von KI werden in der Tourismuswirtschaft als enorm hoch eingeschätzt und KI-Anwendungen werden für den zukünftigen Erfolg von Tourismusunternehmen oftmals mit von entscheidender Bedeutung sein. In dieser Forschungssäule sind sowohl Projektanträge aus allen Bereichen der touristischen Leistungsträger als auch für die Nachfrageseite denkbar.

  • Ganzjahrestourismus

    In der Vergangenheit war in vielen touristischen Zielgebieten eine ausgeprägte Saisonalität festzustellen. Nicht zuletzt durch den Klimawandel, aber auch durch Entwicklungen wie den demographischen Wandel und der damit einhergehenden größeren zeitlichen Flexibilität eines Teils der Bevölkerung sowie mit dem nach wie vor anhaltenden Trend zu häufigeren Reisen, sehen sich immer mehr Destinationen vor der Herausforderung, ihre Strukturen in Richtung eines Ganzjahrestourismus zu entwickeln.  Vor diesem Hintergrund sind in dieser Forschungssäule Projektanträge willkommen, die hierzu zukunftsorientierte Lösungsansätze entwickeln.

  • „Offen für Neues“

    Der vierte Forschungsschwerpunkt ist thematisch nicht eingeschränkt. Er beschäftigt sich mit der Förderung von touristischen Forschungsprojekten, die Themen der ersten drei Schwerpunkte nicht berücksichtigen. Hier ist insbesondere an Forschungsfragen gedacht, die aktuell (noch) nicht im „Mainstream“ der tourismuswissenschaftlichen Forschung angesiedelt sind, zukünftig aber durchaus an Relevanz gewinnen (können). Durch dieses „vernetzte Denken“ ist es möglich, neue und auch für die Tourismuswirtschaft zukunftsorientierte Themenfelder zu identifizieren und erste Forschungsaktivitäten hierzu zu initiieren.

Alle Projektanträge müssen mit einer Projektskizze (Beschreibung des Forschungsvorhabens) dargestellt werden (siehe Leitfaden). Diesem Leitfaden sind auch alle weiteren Regelungen und Vorgaben zur Bewerbung zu entnehmen.

Förderrichtlinien

Vergeben werden mit dieser Ausschreibung im Jahr 2024 bis zu vier Forschungsprojekte mit einem Auftragswert (Festkosten der Förderung) von bis zu 50.000 EUR brutto per annum je Projekt. Der Zuschlag wird für ein Projektjahr (12 Monate) vergeben. Die Antragsfrist endet mit dem 07. Juni 2024, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).

Für im Jahr 2023 bewilligte Forschungsprojekte kann ein begründeter Verlängerungsantrag gestellt werden, über den das BZT nach billigem Ermessen entscheidet. Die Antragsfrist endet ebenfalls mit dem 07. Juni 2024, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Es gelten in jedem Fall die Vorgaben, wie unter 2.1 im Leitfaden erläutert.

Ein Anspruch auf Verlängerung des Projekts und weitere Förderungen besteht nicht.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen un Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten etc., die sich wissenschaftlich mit dem Tourismus in Bayern befassen. Es werden ausschließlich Projekte von Antragstellenden aus wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert.

Jede antragsberechtigte Antragstellerin oder jeder antragsberechtigter Antragsteller darf maximal zwei Förderanträge einreichen, die sich auf Themen aus unterschiedlichen Fördersäulen beziehen.

Der Zuschlag wird entsprechend § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Projekte wird eine Fördersumme bis zu 50.000 EUR brutto per annum gewährt (Festkosten). Die Wirtschaftlichkeit wird daher ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt (vgl. § 43 Abs. 2 S. 2 UVgO).

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch ein Begutachtungsgremium, das paritätisch aus je drei Vertreterinnen und Vertretern des Praxisbeirats, des Wissenschaftsbeirats sowie der Leitung des BZT besetzt ist. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, bei der Bewilligung Auflagen auszusprechen.

Bewertungsschema

Das BZT bewertet die eingereichten Anträge nach folgenden Kriterien:

Kriteren Bewertung*
Akademische Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung 100
Akademische Qualifikation und Erfahrung der weiteren Mitglieder der Projektgruppe 50
Forschungsziele (insbesondere regionaler Bezug zum bayerischen Raum oder zu relevanten Themen des Bayerntourismus und Übereinstimmung mit den Forschungssäulen und Zielsetzungen des BZT) 100
Innovationsgrad des Forschungsvorhabens 100
Organisationsstruktur und Untersuchungsmethoden 50
Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse 75
Finanzierungs- und Zeitplan 25

* max. Leistungspunkte

Der Forschungsantrag und nachfolgend aufgelistete Dokumente müssen über das Upload-Formular auf dieser Seite als PDFs zusammen mit den elektronisch erfassten Angaben zu Person und Institution übermittelt werden. Es werden ausschließlich deutschsprachige Anträge berücksichtigt.

Darüber hinaus müssen sie ebenfalls im Original und unterschrieben postalisch an das BZT versandt werden. Ausschlussfrist für die Einreichung der Anträge: 07. Juni 2024 (Poststempel).

Versandadresse:

Bayerisches Zentrum für Tourismus
Wiesstraße 13a
87435 Kempten

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Forschungsantrag (max. 20 Seiten, siehe II. 4 Leitfaden)
  • Kurzlebensläufe zur Projektleitung und zu den weiteren Mitgliedern der Projektgruppe nebst Schriftenverzeichnis (siehe II. 3 Leitfaden)
  • Scientology Schutzerklärung (Vorlage als Download abrufbar)
  • Nur soweit einschlägig: Erklärung Forschungskooperation
  • Datenschutzerklärung – bitte postalisch zusenden, kein Upload erforderlich (Vorlage als Download abrufbar)

Die Bindefrist der eingereichten Angebote beträgt drei Monate und beginnt mit dem Ablauf der Antragsfrist.

Für Rückfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an:

Kathrin John
E-Mail: k.john@bzt.bayern

Fragen von Antragstellenden zum aktuellen Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform an Kathrin John zu stellen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz werden alle aufkommenden Fragen und Antworten in anonymisierter Form hier veröffentlicht.

Downloads

Antragstellung

Bitte nutzen Sie zum Einreichen Ihres Antrags das nachstehende Upload-Formular. Die Antragsfrist endet mit dem 07. Juni 2024, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).