Wasseraktivitäten auf der Wiesent

Eine Verordnung der Regierung von Oberfranken regelt das Kanufahren auf der Wiesent. Verstöße können Busgelder von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Das Bootfahren auf der Wiesent ist lediglich von Mai bis Ende August erlaubt. Auch die Paddelzeiten sind auf die Zeit zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr begrenzt. Durch zahlreiche Beschilderungen wird Besuchern das ordnungsgemäße Verhalten auf dem Fluss aufgezeigt. Auch auf dem Fluss Pegnitz werden Verhaltensregeln über eine Verordnung des Landratsamtes geregelt.

Kampagne/Beschreibung:
Wasseraktivitäten auf der Wiesent
Art:
inhibitorische Besucherlenkungsmaßnahme
Anwendung:
Verbot per gesetzlicher Verordnung
Region/Ort:
Fränkische Schweiz
Initiator:
Regierungsbezirk Oberfranken