Besucherlenkung über Betretungsverbote

Seit dem 1. Juli 2021 ist der Bereich um die sogenannten «Gumpen» am Königsbach-Wasserfall für Besucher weiträumig gesperrt. Die Verordnung, die das Landratsamt Berchtesgadener Land als untere Naturschutzbehörde erlassen hat, soll als Baustein im Rahmen der Besucherlenkung in den kommenden fünf Jahren zur Erholung der Vegetation beitragen sowie die Schließung der Bodenwunden durch natürliche Sukzession unterstützen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2026.

Kampagne/Beschreibung:
Besucherlenkung über Betretungsverbote
Art:
inhibitorische Besucherlenkungsmaßnahme
Anwendung:
Beschilderung vor Ort und Ge-/Verbote per gesetzlicher Verordnung
Region/Ort:
Königssee
Initiator:
Nationalpark Berchtesgadener Land