Für das Frühjahr 2021 ist eine Sperrung für das ganze Gebiet um den in den Medien diskutierten Gumpen am Königssee beantragt. Hier unterliegt der Nationalpark bei Beantragung des Betretungsverbotes der Beweispflicht, dass es an diesem Weg durch die übermäßige Nutzung zu objektiven Schäden in der Vegetation kommt.
Da in Bayern ein freies Betretungsrecht für Fußgänger in allen Teilen der freien Natur gilt und dies nicht auf Wege beschränkt ist, ist es grundsätzlich nicht möglich – beziehungsweise sehr schwer – ein Betretungsverbot zu erwirken.