Neben klassischen informativen Maßnahmen gibt es in Abstimmung mit den verschiedenen Gebieten im Nationalpark Berchtesgaden ein gemeinsames Vorgehen für das Bewerben und Durchführen von öffentlichen Veranstaltungen im Gelände. Das heißt, die touristischen Leistungsträger müssen bestimmte Kriterien einhalten und sich mit der Verwaltung des Nationalparks abstimmen – beispielsweise darf keine Tour abseits offiziell zugelassener Touren beziehungsweise außerhalb der Hauptwege durchgeführt werden.